Wem würden sie fehlen?
Da gibt es den Text über den Zwei-Euro-Versuch.
Ich habe das Gefühl, unsere Regierung macht gerade einen solchen Versuch mit denjenigen Deutschen Bürgern, die weniger als eine Million auf dem Konto haben.
Weil die Energiewende zu einer durchschnittlichen Energiepreiserhöhung um etwa 3% führen könnte, wird den armen Haushalten von einem Minister Altmeier (monatliches Gehalt etwa 13.800,00 Eu; monatlich etwa das dreifache Jahreseinkommen des ALG-II-Empfägers) geraten, genau diese 3% beim Energieverbrauch einzusparen. Zu diesem Zweck wird allen Bürgern (wahrscheinlich aber nur allen ALG-II-Empfängern) eine Energieberatung verordnet, sicher zum staatlich gestützten Schnäppchenpreis von gerademal 39,95 Euro.
Das Ergebnis dieser Beratung wird sein, daß in den Haushalten der ALG-II-Empfänger zu alte, energieverschwendende Geräte vorhanden sind, die umgehend durch neue, ernergiesparende Geräte ersetzt werden müssen. Wegen der großen Nachfrage nach diesen Geräten steigen natürlich deren Preise im Handel.
Diese höheren Preise finden keinen Eingang in die Berechnungsgrundlage des Regelsatzes. Es ist ja ein Betrag von etwa 3 Eu monatlich als Ansparbetrag für eine Waschmaschine enthalten – und so kann ich mir nach bereits 120 Monaten ALG-II-Bezug eine solche als Neugerät leisten.
Und die 2 (oder 5) Euro mehr, die ich für den Strom monatlich bezahlen muß, die tun mir doch nicht wirklich weh. Die hab ich doch übrig jeden Monat, weil ich ja meine 13 Euro für die Gesundheitsvorsorge nicht jeden Monat brauche.
Denn unsere Bundesregierung und unsere Abgeordneten im Bundestag wissen ja ganz genau, wie mit 364 Eu gut zu leben ist, viel zu gut zu leben ist. Und so kann ich mich doch nicht beschweren.
In diesem Sinne: Bis neulich.
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