2011-02-12

Erhöhungswahrheit

Regelsatzerhöhung ist Leistungskürzung.

Gestern war ja die Bundesratsdebatte zur verfassungskonformen Berechnung der Regelsätze im Bereich des SGB II.

Dabei geht es vordergründig um die ominöse "Erhöhung" des Regelsatzes um gigantische 5 €. Für diese "Erhöhung" gelten die folgenden anderen Regelungen:

Das Elterngeld in Höhe von 600 € wird für erwerbsfähige Hilfebedürftige seit dem 1.1.2011 nicht mehr gezahlt bzw. vollständig als Einkommen angerechnet.

Ein Wegfall dieses Elterngeldes finanziert die "Erhöhung" für 119 weitere Hilfebedürftige, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Für Bedarfsgemeinschaften gilt weiterhin, daß der Regelsatz für einen EHB nur noch 90% des Regelsatzes eines alleinstehenden EHB beträgt, die Erhöhung für zwei in einer BG lebende EHB beträgt also nur 4,50 €.

Fünf Bedarfsgemeinschaften finanzieren die "Erhöhung" für mindestens einen weiteren EHB.

Seit dem 1.1.2011 werden für Menschen, die ALG II beziehen, keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr gezahlt. Macht jeweils - ach, ich rechne lieber nicht nach. Im Netz sind die Zahlen schon heute nicht mehr zu finden, schließlich soll niemand erkennen, welche Beträge dort gekürzt werden.

Und so geht es weiter. Abschaffung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger: Teilweise müssen Kinder in Bedarfsgemeinschaften Wohngeld beantragen. Bisher gab es für die auch diesen Zuschuß. Und nun?

Das Bildungspaket: 10 € im Monat pro Kind, das sind etwa 32 Cent je Tag, von denen Nachhilfeunterricht, (Sport-) Vereinsbeiträge, Musikschulkosten, das tägliche Mittagessen in Kindergarten oder Schule bezahlt werden sollen …

Und ganz lustig sagte Zensursula so ziemlich am Schluß (sinngemäß): "Das Existenzminimum ist unantastbar und darf nicht unterschritten werden." Und sie begründet das mit einem Verfassungsgebot. Warum sind Sanktionen dann erlaubt, die nichts anderes sind als eine Absenkung der Leistungen unter das Existenzminimum?

Eine Einigung läßt weiter auf sich warten. Termin zur Umsetzung des Urteils vom BVerfG: 31.12.2010.

In diesem Sinne: Wahrheit - was war das gleich nochmal?

Veröffentlicht gleichzeitig auch bei Gedacht | Geschrieben | Erlebt | Gesehen und bei DSB & PimPH im GnBK
© 2011 - Der Emil

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